Sie wissen schon zu Lebzeiten, dass Sie mit Ihrem Erbe etwas Gutes tun möchten?
In Ihrem Testament könnten Sie verfügen, dass wir berücksichtigt werden. In welcher Form dies geschehen soll, entscheiden Sie.
Als gemeinnützige Einrichtungen sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Nachlass würde ohne Abzüge Gutes bewirken – auch über Ihr eigenes Leben hinaus.
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